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WINDKRAFT

Es dürfte unstrittig sein: Der Ausbau erneuerbarer Energie muß voranschreiten - aber nicht zu jedem Preis.
Solche Maßnahmen kann man nicht mit der "Holzhammermethode" durchsetzen. Es müssen alle Aspekte und Fakten ständig überprüft werden, um im Sinne des "Allgemeinwohls" zu handeln. Dazu muß man im Einzelfall mal genau hinschauen: Wer profitiert von dieser Maßnahme, in wessen Auftrag wurden die erforderlichen Gutachten gefertigt, zu wessen Lasten gehen diese Maßnahmen.
Wenn man schon in Presseverlautbarungen und Hochglanzprospekten absolute Transparenz und Bürgerbeteiligung ankündigt, sollte man diese Statements auch konsquent umsetzen. Nur vor Ort, in den betroffenen Gebieten, muss man mit der Bürgerschaft den Konsens suchen und die Gegeargumente auch ernst nehmen. Solche weitreichenden Eingriffe kann man nicht am Schreibtisch nach Aktenlage entscheiden.

In ihrer Landesbauordnung hat die Bayrische Landesregierung im November 2014 die H 10 Regel festgeschrieben. Mit einer einfachen mathematischen Formel wird hier der Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Wohngebieten und ausgewiesenen Baugebieten festgelegt. Höhe der geplanten Anlage x Faktor 10 = Mindestabstand.
An Hand dieser Formel würden einige Vorrangflächen aus der Planung verschwinden. Darüber sollte man mal nachdenken.  

Einige Aspekte zu dem Thema
Windkraft im Wald
zu PV-Anlagen und Nordlink
Autor Rudolf Beck, Ortenberg/Lißberg

 
 
 
 
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